Ab dem 22. März 2017 müssen Kinder unter 12 Jahren einen Fahrradhelm tragen, egal ob sie Fahrer oder Beifahrer sind.

Kopfstöße können bei kleinen Kindern schwerwiegendere Traumata verursachen als bei Erwachsenen oder Jugendlichen. Ziel dieser Maßnahme ist die Begrenzung schwerer Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich. Für Erwachsene besteht zwar noch keine Helmpflicht, aber es bleibt wichtig, ein Vorbild für unsere ganz Kleinen zu sein.

Wird kein Helm getragen, trägt der Erwachsene die Verantwortung. In diesem Fall handelt es sich um ein Bußgeld der 4. Klasse mit einem Bußgeld von 135 €. Denken Sie bei Ihren nächsten Ausflügen daran!