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Artikel: Hilfe für den Radsport im Jahr 2024: Prime Velo

Les Aides pour le Vélo en 2024 : Prime Velo - Overade

Hilfe für den Radsport im Jahr 2024: Prime Velo

Im Rahmen des Radverkehrsplans der Regierung, der von 2023 bis 2027 mit einer Investition von 2 Milliarden Euro ausgestattet ist, treten ab dem 1. Januar 2024 wesentliche Anpassungen in Kraft Der Rad- und Wanderplan 2023–2027 des Premierministers hat kürzlich beschlossen, die Kaufbeihilfen bis zum Ende des Plans im Jahr 2027 zu verlängern. Mit dieser Entscheidung geht ein bedeutender Schritt nach vorne einher: die Öffnung dieser Beihilfen für gebrauchte Fahrräder, die von Fachleuten verkauft werden 1. Januar 2024.

Eine wichtige Feinheit ist jedoch hervorzuheben: Teilnahmeberechtigt sind nur gebrauchte Fahrräder, die von Profis gekauft wurden. Transaktionen zwischen Einzelpersonen profitieren von dieser Möglichkeit nicht. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass die Inanspruchnahme der Kaufprämie für gebrauchte Fahrräder nur einmal möglich ist: Die Prämie kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassung der staatlichen Hilfen im Jahr 2024

Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Erinnerung an die verschiedenen staatlichen Kaufhilfen sowohl für sogenannte Muscle- als auch für Elektrofahrräder. Und zur Erinnerung: Alle Prämien sind auf 40 % der Anschaffungskosten festgesetzt, innerhalb der unten aufgeführten Grenzen:

Referenzsteuereinkommen kleiner oder gleich 6.358 Euro

  • 150 Euro für ein klassisches Fahrrad;
  • 400 Euro für ein Elektrofahrrad;
  • 2.000 Euro für umgebaute Fahrräder (Longtail, Zweirad, Dreirad), Falträder mit oder ohne Tretunterstützung und Elektroanhänger.

Bitte beachten Sie, dass alle Menschen mit Behinderungen Anspruch auf diese Hilfe haben, unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen.

Referenzsteuereinkommen kleiner oder gleich 14.089 Euro

  • Keine Hilfe für klassische Fahrräder;
  • 300 Euro für ein Elektrofahrrad;
  • 1000 Euro für umgebaute Fahrräder (Longtail, Zweirad, Dreirad), Falträder mit oder ohne Tretunterstützung und Elektroanhänger.

Bei einem Referenzsteuereinkommen von mehr als 14.089 Euro erfolgt keine staatliche Beihilfe.

Fahrradbonus: Wichtige Details, die Sie wissen sollten

Jeder in Frankreich wohnhafte Erwachsene, der ein Fahrrad kaufen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung des Staates in Form eines ökologischen Anreizes von bis zu 2.000 Euro erhalten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt dieser Anreiz sogar beim Kauf eines gebrauchten Fahrrads. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einzelperson diesen Anreiz nur einmal erhalten kann und das Fahrrad nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb weiterverkauft werden darf.

Um Anspruch auf diesen Anreiz zu haben, muss ein Referenzsteuereinkommen pro Einheit von höchstens 14.089 Euro nachgewiesen werden. Auch Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf diesen Anreiz, wenn sie die Behindertenbeihilfe für Erwachsene (AAH), die Behindertenausgleichsleistung (PCH), die Zulage für ein unabhängiges Leben (MVA) oder die Erziehungsbeihilfe für behinderte Kinder (AEEH) beziehen oder über eine Behindertenbeihilfe verfügen Behindertenausweis.

Die Höhe der staatlichen Förderung liegt bei 40 % der Anschaffungskosten, bei einem klassischen Fahrrad liegt die Grenze bei 150 Euro. Bei den geringsten Einkommen kann diese Beihilfe bis zu 400 Euro für ein Elektromodell und 2.000 Euro für ein Lastenfahrrad betragen, das zum Transport von Personen oder Gütern bestimmt ist oder an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst ist.

Zusätzlich zum Öko-Bonus kann mit der Umrüstprämie auch ein Teil der Anschaffung eines Elektrofahrrads finanziert werden, wenn es Ihr Standard-Verkehrsmittel werden soll und Sie Ihr altes Auto (Benziner oder Diesel) verschrotten möchten. Dies gilt auch für den Kauf eines Autos, eines Rollers oder eines Elektro-Motorrads. Um davon zu profitieren, müssen Sie ein Dieselauto aus der Zeit vor 2011 oder ein Benzinauto, das vor 2006 erstmals zugelassen wurde, verschrotten. Die Höhe dieser Prämie beträgt dann 40 % des Kaufpreises des elektrisch unterstützten Fahrrads Grenze von 3.000 Euro für die niedrigsten Einkommen.

Übersichtstabelle der Beihilfen nach Fahrradtypen und Begünstigten

Arten von Fahrrädern\Begünstigte

Privatperson mit einem RFR von weniger als 6.358 €

Privatperson mit einem RFR von weniger als 14.089 €

Unternehmen, Verbände, Gemeinden

Muscle-Bikes

150 €

0 €

0 €

Elektrofahrräder

400 €

300 €

0 €

Zusammenklappbares Lasten-Liegefahrrad, angepasst an eine behindertengerechte Situation

2000 €

1000 €

1000 €

Traditionelles Klapp-, Lasten- und Liegerad, angepasst an eine Behinderungssituation

2000 €

1000 €

1000 €

Elektroanhänger

2000 €

1000 €

1000 €

Anträge zum Ökobonus und zum Umstellungsbonus müssen online auf der speziellen Website primealaconversion.gouv.fr gestellt werden.

Schließlich ist es manchmal auch möglich, Hilfe von lokalen Behörden in Anspruch zu nehmen. Heutzutage ermutigen viele Städte ihre Einwohner zum Radfahren, indem sie für den Kauf eines Elektrofahrrads einen Zuschuss ohne Ressourcenbedingungen gewähren. Diese Hilfsmittel unterscheiden sich stark

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